Zentrales Hunderegister –
Stadt Osnabrück fordert Hundehalter zur Anmeldung auf

Liebe Kunden,

wir möchten an dieser Stelle auf einen Artikel aus der NOZ vom heutigen Tag hinweisen:

“Die Osnabrücker Stadtverwaltung schreibt nach eigenen Angaben in den kommenden Tagen alle Hundehalter an, die ihr Tier noch nicht im Zentralen Register angemeldet haben. Grund: Aktuell ist nur jeder vierte der rund 6000 Hunde in Osnabrück gemeldet. Bei Verstoß drohen Bußgelder.”
(http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/795195/stadt-osnabrueck-fordert-hundehalter-zur-anmeldung-auf)

Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG.

Hier geht´s zum Artikel der NOZ: weiterlesen
Hier geht´s zur Homepage des Zentralen Hunderegisters: weiterlesen

Viele Grüße
Das Team von Campus4Dogs

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