Sachkundenachweis für Hundehalter

D.O.Q. – Test 2.0

Gesetzesgrundlage hierfür ist das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden(NHundG) verabschiedet am 26.05.2011. und ist seit dem 01.07.2011 in Kraft getreten. Wirksam wird dieses Gesetz bzgl. des Sachkundenachweises ab dem 01.07.2013. Dieses Gesetz beinhaltet die Sachkundeerfordernis, Mitteilungspflicht  über die Haltung und die Verwendung von Steuerdaten durch die Gemeinden.

Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind. (§1 NhundG)

Die Kennzeichnungspflicht durch einen Chip (Transponder) und die Pflichtversicherung durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,- € für Personenschäden und 250.000,- € Euro für Sachschäden ist gültig seit dem 01.07.2011. Laut §3 Abs.1 NhundG muss derjenige, der einen Hund hält die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Die Sachkunde ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.

 

Als Sachkundig ohne diese entsprechende Prüfung gelten:

  • Personen die innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund (angemeldet) gehalten hat.

  • Tierärzte, Personen, die zur Abnahme von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde berechtigt sind, Rettungshundeführer und Polizeihundeführer.

Was beinhaltet der Sachkundenachweis Hunde in Niedersachsen:

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Sie erstreckt sich auf Aspekte der Gefahrenabwehr in folgenden Prüfungsgebieten:

Kenntnisse (theoretischer Teil)

  • Tierschutzrechtliche Vorschriften

  • Grundkenntnisse der Verhaltensweisen von Hunden

  • Anforderungen an die tiergerechte Haltung von Hunden

  • Kenntnisse über Pflege, Ernährung, Gesundheit und Fortpflanzung

  • Erziehung und Ausbildung von Hunden

  • Entwicklungsphasen

  • Bewältigung von Alltagssituationen

  • Erkennen und Beurteilen möglicher Gefahrensituationen ( Angst und Agression)

  • Sozialverhalten und rassespezifische Eigenschaften von Hunden

Fertigkeiten (praktischer Teil)

  • Gegenstand dieses Prüfungsteils ist:

  • Überprüfung des Grundgehorsams des Hundes

  • Leinenführigkeit mit und ohne Ablenkung

  • Leinenführigkeit im Straßenverkehr (auch unter erschwerten Bedingungen)

  • Begrüßung durch fremde Person

  • Hundebegegnung

  • Vermeiden und Bewältigen gefährlicher Situationen

Lt. Durchführungsverordnung ist das Ziel der Sachkundeprüfung:

„Es muss deutlich werden, dass der Halter seinen Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt  und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der  Halter muss seinen Hund so kontrollieren können, dass keine Gefahren und keine Belästigungen Dritter entstehen.“

Wer darf den Sachkundenachweis abnehmen:

Zur Abnahme der Halter- Sachkunde berechtigt sind nach §3NhundG

1. Personen, die ihre Kenntnisse und Fähigkeit durch eine Prüfung bei der Niedersächsischen Tierärztekammer  nachgewiesen haben – Hundetrainerzertifizierung durch die TÄK

2. Bereits qualifizierte Personen wie Tierärzte für Verhaltenskunde, Tierärzte mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie und Tierärzte mit entsprechender Fortbildung

Zusammenfassend sei gesagt:

1. Die Sachkundeprüfung muss Derjenige ablegen, der sich nach dem 01.07.2013 einen Hund angeschafft (bzw. angemeldet hat). Wer in den 10 Jahren davor jedoch 2 Jahre dauerhaft einen Hund gehalten hat (Nachweispflicht) ist von der Prüfung befreit. Das Gesetz tritt am 01.07.2013 in Kraft, dann muss die Sachkunde nachgewiesen werden.

2. Die Prüfung ist für jeden vorgeschrieben – Alter, Rasse oder die Größe des Hundes spielen hierbei keine Rolle.

3. Seit dem 01.07.2011 ist jeder Hundehalter verpflichtet nachzuweisen, dass sein Hund spätestens ab dem 6. Lebensmonat gechipt und haftpflichtversichert ist. Wer dies nicht einhält macht sich strafbar!

Wir bieten hier in der Hundeschule Campus4Dogs entsprechende Vorbereitungskurse für die Sachkundeprüfung an. Termine entnehmen Sie bitte der Tabelle. Anmeldungen nehmen wir gerne entgegen.

Kosten für die Vorbereitungskurse und die Prüfungen:

(Die Vorbereitungskurse sind auch separat buchbar)

Theoretischer Vorbereitungskurs 3 x 1,5 Std. 75 €

Praktischer Vorbereitungskurs 2,5 Std. 65 €

Theoretische Prüfung per EDV 75 €

Theoretische Prüfung per Papierversion 90 € (bundesweit einheitlicher Preis)

Praktische Prüfung 85 € (bundesweit einheitlicher Preis)

(Eine Anmeldung ist unbedingt notwendig!)